BEDINGUNGEN FÜR DIE TESTNUTZUNG
Version 2023-11 Veröffentlicht 2023-Nov-03
MIT DER ANFORDERUNG DES ZUGANGS ZU UND DER NUTZUNG EINES OPTIMIZELY-TESTSOFTWARESERVICES BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESE TESTBEDINGUNGEN AKZEPTIERT UND MIT OPTIMIZELY EINVERSTANDEN IST ("TESTBEDINGUNGEN").
1.TEST. Recht zur Nutzung. Optimizely gewährt dem Kunden nur für die Laufzeit ein nicht übertragbares, nicht exklusives, weltweites Recht zur Nutzung der Softwaredienste gemäß diesen Testbedingungen ("Testnutzung"). Optimizely kann den Zugang zu und die Nutzung des Softwareservices jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden beenden. Optimizely kann jederzeit Nutzungs- oder Volumenbeschränkungen für die Nutzung des Softwareservice einführen. Der Zugang und die Nutzung des Softwareservices ist für den Kunden völlig freiwillig. Der Kunde kann die Nutzung des Softwareservices jederzeit und ohne Angabe von Gründen einstellen. Probezeit. Der Kunde kann auf den Software-Service zur Probe zugreifen und ihn für den Zeitraum nutzen, in dem Optimizely dem Kunden den Software-Service zur Verfügung stellt ("Laufzeit"). Optimizely kann die Testnutzung durch den Kunden jederzeit nach eigenem Ermessen, mit oder ohne Vorankündigung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden kündigen.
2.SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ. Sicherheit. Optimizely bemüht sich in angemessener Weise um administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der vom Kunden bei der Nutzung des Softwareservice verarbeiteten Kundendaten. Persönliche Daten. Optimizely verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre.
3.ERLAUBNISSE & EINSCHRÄNKUNGEN. Erlaubnisse. Der Kunde darf den Softwareservice nur zu dem Zweck nutzen, den Softwareservice für seine internen Geschäftsabläufe zu evaluieren. Der Kunde kann autorisierten Benutzern die Nutzung des Softwaredienstes gestatten. Beschränkungen. Der Kunde darf den Softwareservice nur so nutzen, wie es in diesen Testbedingungen ausdrücklich erlaubt ist. Eine andere Nutzung ist nicht gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Weiterverkauf, das Reverse Engineering, die Erlaubnis zur Nutzung durch Dritte, die Modifizierung und die Beschädigung des Softwaredienstes.
4. EIGENTUM UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
4.1Optimizely-Eigentum. Im Verhältnis zwischen Optimizely und dem Kunden hat Optimizely das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Anteilen an dem Softwareservice, einschließlich der gesamten Software, der von Optimizely bereitgestellten Dokumentation, aller Kopien, Verbesserungen und abgeleiteten Werke, einschließlich aller Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, des Know-hows und aller anderen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Abgesehen von den eingeschränkten Zugriffs- und Nutzungsrechten des Kunden sind alle anderen Rechte an dem Software-Service ausdrücklich Optimizely vorbehalten.
4.2Kundendaten. Der Kunde gewährt Optimizely hiermit ein voll bezahltes, gebührenfreies, weltweites, nicht-exklusives Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Kundendaten, die für die Bereitstellung des Software-Service für den Kunden erforderlich sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Ansprüche in Bezug auf Rechtsverletzungen, Veruntreuung, Verleumdung, Verunglimpfung der Privatsphäre oder Menschenrechte im Zusammenhang mit seiner Nutzung und Verarbeitung seiner Kundendaten. Während der Laufzeit kann der Kunde jederzeit auf seine Kundendaten zugreifen oder den Zugriff darauf verlangen. Alle im Softwareservice gespeicherten Kundendaten werden nach dem Ende der Vertragslaufzeit gelöscht.
5. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
5.1Haftungsausschlüsseund Beschränkungen. Der Softwareservice wird ohne Mängelgewähr und unter Ausschluss jeglicher ausdrücklicher oder stillschweigender, gesetzlicher oder sonstiger Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Alle stillschweigenden Garantien werden im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Jegliche Nutzung des Software-Service erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Support für den Software-Service zur Testnutzung ist nicht Gegenstand dieser Testbedingungen, obwohl er dem Kunden nach dem Ermessen von Optimizely zur Verfügung gestellt werden kann. Für den Software-Service zur Testnutzung gelten keine SLA-Verpflichtungen. Es werden keine weiteren Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den Softwareservice gegeben.
5.2Infrastruktur und Softwarevon Dritten. Der Softwareservice kann die Infrastruktur von Drittanbietern beinhalten. Die Drittanbieter der Infrastruktur sind Optimizely Unterprozessoren. Der Kunde bestätigt, dass ihm die Infrastruktur Dritter, die für die Bereitstellung und den Betrieb des Softwaredienstes durch Optimizely vorgeschlagen wird, bekannt ist, und dass er die Eignung des Infrastrukturanbieters Dritter und der Infrastruktur Dritter für seine Nutzungszwecke selbst beurteilt hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle zusätzlich geltenden Lizenzbedingungen für die von ihm genutzte Optimizely-Software einzuhalten, die Optimizely in Verbindung mit der Optimizely-Software veröffentlicht hat.
5.3Haftung. In keinem Fall haftet Optimizely gegenüber dem Kunden oder einem Dritten nach einer gesetzlichen oder billigen Theorie oder Rechtslehre, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder anderweitig, für indirekte oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese als exemplarische, strafende, besondere, indirekte oder Folgeschäden eingestuft oder bezeichnet werden, oder spekulative Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einnahmen oder sonstiger besonderer oder zufälliger Schäden, unabhängig von ihrer Ursache oder ihrem Entstehen, sowie für jede andere, nicht ausdrücklich genannte Haftung und für alle Ansprüche, die sich aus diesen Testbedingungen oder ihrem Gegenstand ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn Optimizely auf die Möglichkeit eines solchen Verlusts oder Schadens hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Optimizely gegenüber dem Kunden im Rahmen dieser Testbedingungen für alle Schäden den Betrag von fünfzig US-Dollar ($50).
6.1Verwendungvon vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird: (i) alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ("Offenleger") streng vertraulich behandeln und Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen des Offenlegers ergreifen, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ergreift, wobei diese Maßnahmen nicht weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard darstellen dürfen; (ii) keine vertraulichen Informationen des Offenlegenden an andere Personen als seine Vertreter weiterzugeben oder offenzulegen, deren Zugang erforderlich ist, um ihm die Ausübung seiner Rechte oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu ermöglichen, und die im Wesentlichen ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die in diesem Abschnitt genannten; (iii) keine vertraulichen Informationen des Offenlegenden für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; und (iv) alle vertraulichen, internen oder urheberrechtlichen Hinweise oder Legenden, die auf dem Original und auf Vervielfältigungen erscheinen, beizubehalten. Der Kunde darf keine Informationen über den Vertrag, seine Bedingungen, die Preisgestaltung oder andere damit zusammenhängende Fakten an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen einer der beiden Parteien, die vor Abschluss des Vertrages offengelegt wurden, unterliegen diesem Abschnitt.
6.2Zwangsoffenlegung. Der Empfänger kann die vertraulichen Informationen des Offenlegers offenlegen, soweit dies durch Gesetze, Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse oder Aufsichtsbehörden vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, der Empfänger, der zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Offenleger in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist), und leistet auf Wunsch und Kosten des Offenlegers angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung. Der Empfänger und seine Vertreter bemühen sich in wirtschaftlich angemessener Weise, nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich vorgeschrieben ist, und verlangen, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden.
6.3Ausnahmen. Die Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die: (i) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers entwickelt wurden; (ii) der Öffentlichkeit durch keine Handlung oder Unterlassung des Empfängers allgemein bekannt oder zugänglich geworden sind; ( iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren; (iv) vom Empfänger rechtmäßig frei von Beschränkungen von einem Dritten erworben wurden, der das Recht hat, solche vertraulichen Informationen zu liefern; oder (v) der Offenleger schriftlich zustimmt, dass sie frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen sind.
6.4Vernichtungund Rückgabe. Auf Verlangen des Offenlegenden ist der Empfänger verpflichtet, die vertraulichen Informationen des Offenlegenden, einschließlich Kopien und Reproduktionen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben. Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen zu vernichten oder zurückzugeben, gilt nicht: (i) wenn ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit den vertraulichen Informationen deren Rückgabe oder Vernichtung verbietet, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist; (ii) für vertrauliche Informationen, die in Archiv- oder Sicherungssystemen im Rahmen allgemeiner Richtlinien für die Archivierung oder Sicherung von Systemen aufbewahrt werden; oder (iii) wenn der Empfänger gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, sie aufzubewahren.
7.STREITIGKEITEN, GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, wird die Streitigkeit nach Wahl einer der Parteien einem zuständigen Gericht in der Gerichtsbarkeit ("Gerichtsstand") vorgelegt und unterliegt dem unten aufgeführten anwendbaren Recht. Jede Partei erklärt sich mit der Ausschließlichkeit des Gerichtsstandes einverstanden.
Domizil des Kunden |
USA, CA und MX |
Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen |
UK und Irland |
EU (außer Irland) |
DACH |
UAE |
Australien und NZ |
APJ (ohne AU und NZ) |
Rest der Welt |
Geltendes Recht: |
New York und geltendes U.S. Bundesrecht |
Gesetze von Schweden |
Gesetze von England und Wales |
Englisches und walisisches Recht |
Recht von Deutschland |
Recht von England und Wales |
New South Wales, Australien |
Singapur |
New York und geltendes U.S. Bundesrecht |
Gerichtsstand: |
Der U.S. District Court (Southern District of New York) |
Gerichte in Stockholm. Englische Sprache |
Die Gerichtshöfe von London |
Die Gerichte von London |
Die Gerichte von Berlin |
Gerichte des internationalen Finanzzentrums von Dubai. Englische Sprache. |
Die Gerichte von New South Wales, in Sydney |
Die Gerichte von Singapur |
Das U.S. Bezirksgericht (Southern District of New York) |
Ausschlüsse. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und alle kollisionsrechtlichen Grundsätze sowie der Uniform Computer Information Transactions Act (sofern in Kraft getreten) sind auf den Vertrag nicht anwendbar.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
8.1Rückgabe. Der Kunde kann Optimizely nach eigenem Ermessen und nach eigenem Ermessen Feedback geben. In diesem Fall können Optimizely und seine verbundenen Unternehmen dieses Feedback nach eigenem Ermessen einbehalten und frei verwenden, integrieren oder anderweitig verwerten, ohne Einschränkung, Vergütung oder Nennung der Quelle des Feedbacks.
8.2Produktergänzung. Die Produktergänzung gilt für den Software-Service.
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GLOSSAR
Verbundenes Unternehmen bedeutet jede juristische Person, die eine der Vertragsparteien kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei der Begriff "Kontrolle" die Macht oder die Befugnis zur direkten Einflussnahme auf das Management und die Richtlinien einer juristischen Person bedeutet, sei es durch den Besitz einer Mehrheit der stimmberechtigten Aktien, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
Autorisierter Benutzer bezeichnet jede Person, der der Kunde eine Zugangsberechtigung zur Nutzung des Softwaredienstes erteilt und die ein Angestellter, Agent, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, der verbundenen Unternehmen des Kunden oder der Geschäftspartner des Kunden und der verbundenen Unternehmen des Kunden ist.
Geschäftspartner bezeichnet jede juristische Person, die die Nutzung eines Softwaredienstes in Verbindung mit den internen Geschäftsabläufen des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen benötigt, wozu auch Dienstleister und Kunden und/oder Lieferanten des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen gehören können.
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die die offenlegende Partei vor einer uneingeschränkten Offenlegung gegenüber anderen schützt, die die offenlegende Partei oder ihre Vertreter zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich, intern und/oder geschützt bezeichnen und die angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung zum Zeitpunkt der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten.
Kundendaten bezeichnet alle Daten, Informationen oder sonstigen Materialien, die autorisierte Benutzer im Rahmen der Nutzung des Softwaredienstes übermitteln, sammeln oder anderweitig bereitstellen, einschließlich Informationen über die Interaktionen des Kunden in sozialen Netzwerken oder andere Kontakte, die durch die Nutzung des Softwaredienstes aktiviert werden, sowie über die Besucher des Kunden und deren Daten.
Verarbeitung bezeichnet einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen, die mit den Kundendaten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie automatisiert sind oder nicht, wie z. B. das Sammeln, Aufzeichnen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder anderweitiges Verfügbarmachen, Abgleichen oder Kombinieren, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
DieProduktergänzung wird unter https://www.optimizely.com/legal/product-supplement zur Verfügung gestellt.
Vertreter bezeichnet die verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Rechtsvertreter, Wirtschaftsprüfer oder andere professionelle Berater einer Partei.
Software-Service bezeichnet die von Optimizely bereitgestellten Cloud-basierten Software-Services, die der Kunde im Rahmen dieser Testbedingungen testet.
Support- und Support-Richtlinien bezeichnet den von Optimizely für den jeweiligen Software-Service bereitgestellten Support, wie er in einem Bestellformular angegeben und in dieses aufgenommen ist.
Dritter bezeichnet jeden Dritten, der nicht Optimizely und der Kunde ist, sowie deren jeweilige verbundene Unternehmen.
Nutzung bedeutet den Zugriff auf die Verarbeitungsfunktionen des Softwareservices und die anderweitige Aktivierung dieser Funktionen, einschließlich des Ladens, Ausführens, Zugriffs, der Verwendung im Softwareservice oder der Anzeige von Informationen, die sich aus diesen Funktionen ergeben, wobei die Nutzung über eine Schnittstelle erfolgen kann, die mit dem Softwareservice oder als Teil desselben geliefert wird.
Softwaredienstes geliefert wird, oder über eine vom Kunden bereitgestellte Schnittstelle eines Drittanbieters oder ein anderes Zwischensystem.
Endnote. Wörter, die den Singular bezeichnen, schließen den Plural ein und umgekehrt. Definierte Wörter schließen ihre grammatikalischen Formen ein.